HOME
UNTERNEHMEN
ANGEBOTE
KORREKTIONSBRILLEN
SONNENBRILLEN
BOARDING-SYSTEM
DOWNLOAD
KONTAKT
AGB
IMPRESSUM
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Download als PDF

§ 1











§ 2

































§ 3











§ 4






§ 5







§ 6





















§ 7

























§ 8

Allgemeines

(1) Alle Aufträge werden nur aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen von uns angenommen und ausgeführt. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller diese Geschäftsbedingungen an. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


Preise und Zahlung

(1) Für die uns erteilten Aufträge sind die jeweils am Tage der Auftragserteilung gültigen Listenpreise maßgebend. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf unserem Geschäftpapier bekannt gegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren kann ein Skonto in Höhe von 3 % vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(5) Wir behalten uns von Fall zu Fall vor, insbesondere bei Sonderanfertigungen, volle oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.

(6) Die Annahme von diskontfähigen Wechseln behalten wir uns vor. Vom Fälligkeitstag der Rechnung an wird der bankmäßige Diskont berechnet. Die Spesen sind sofort zu bezahlen. Gutschriften über Wechsel und Schecks gelten stets vorbehaltlich ihrer Einlösung. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Betrag verfügen.

(7) Verzugszinsen werden in handelsüblicher Höhe, mindestens in Höhe von 3% über dem geltenden Basiszins der Europäischen Zentralbank, in Anrechnung gebracht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Werden Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet oder liegen Umstände vor, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers spürbar beeinträchtigen (z.B. fruchtlose Pfändung, Nichteinlösung von Wechseln
oder Schecks, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens), so sind sämtliche Ansprüche, die wir gegen den Besteller haben, sofort fällig.


Angebote und Lieferungen

Unsere Angebote sind unverbindlich, bis ein zu den Angebotsbedingungen erteilter Auftrag von uns bestätigt ist. Alle Angaben über Ausführung, Maße und Gewichte sind unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Kann die Lieferzeit aufgrund von Arbeitskampf oder wegen unvorhersehbarer unverschuldeter Ereignisse wie Material- oder Energiemangel oder wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Zulieferungen trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferer nicht eingehalten werden und konnte die Nichteinhaltung auch bei Anwendung
verkehrsüblicher Sorgfalt und zumutbarem Einsatz nicht verhindert werden, so wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung verlängert. Abrufaufträge müssen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres abgenommen werden.


Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung

(1) Es gilt eine allgemeine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Verkauf an den Käufer. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von uns durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

(2) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu überprüfen. Festgestellte offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche für nicht rechtzeitig gerügte Mängel sind ausgeschlossen.

(4) Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(5) Die Bearbeitung uns eingesandter Teile übernehmen wir nach bestem Wissen und Können, haften jedoch bei Bruch oder sonstiger Beschädigung des Materials nur, falls diese Schäden auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind, und auch nur höchstens bis zu den vereinbarten Bearbeitungskosten des betreffenden Materials, nicht jedoch für das Material selbst. Die Mängelhaftung wird begrenzt auf den Lieferwert unserer Erzeugnisse. Jede weitergehende Haftung - insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehenden
Schäden - wird ausgeschlossen.


Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kontosaldos vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Schecks und Wechsel werden erst bei ihrer Einlösung endgültig gutgeschrieben. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, zu verarbeiten und/oder zu verbinden. Er tritt bereits jetzt bis zur Höhe des Kontosaldos alle aus der Weiterveräußerung oder der Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Forderungen und Rechte an uns ab, bzw. überträgt das Eigentum an der neuen Sache an uns. Die
Einziehung der Forderungen ist dem Besteller gestattet, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Im Falle der Pfändung der Ware durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, bleibt das Recht unberührt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Erkenntnisse und technische Daten, die bei der Entwicklung von im Bestellerauftrag zu fertigenden Produkten von uns erarbeitet wurden, bleiben stets unser Eigentum, selbst wenn dem Besteller von uns dafür anteilige Kosten in Rechnung gestellt
werden.


Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Wir sind berechtigt, Ansprüche auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, unsere Kosten der Rechtsverfolgung und Zwangsvollstreckung einschließlich der Kosten und Gebühren der eingeschalteten Rechtsanwälte auch dann zu erstatten, wenn sie nach den Bestimmungen des Ortsrechts nicht erstattet werden.

(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.



Stand: April 2009
Download als PDF


 
  SERVICE-HOTLINE
  07545 - 949994 - 10
HÖCHSTE QUALITÄT          –          ZUM KLEINEN PREIS          –          OHNE LAGERRISIKO